Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05. März 2014

Die FDP-Hilden beantragt die Einführung einer Investitionsgrenze.

  1. Die Investitionsquote soll max. 25 % der Gesamteinnahmen p.a. nicht überschreiten.
  2. Die Gesamtinvestitionshöhe/Verschuldung der Stadt Hilden soll auf insgesamt 40 Mio Euro begrenzt werden.
  3. Die Refinanzierung der Investitionen ist fristenkongruent vorzunehmen.

Begründung:

Investitionen haben eine langfristige strategische Bedeutung. Daher muss sich die Höhe der Investitionen an der aktuellen und künftigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Stadt Hilden orientieren.

Die Investitionsgrenze ist der erste Schritt für ein strategisches Investitionscontrolling und soll den Verwaltungsvorstand, den Rat und seinen Gremien der Stadt Hilden bei den Entscheidungen unterstützen. Insbesondere ist der Fokus bei den Entscheidungen auf die Bedürfnisse der Stadt Hilden, die Haushaltslage zu richten.

Es soll eine Effizienzsteigerung bei den Investitionen erreicht und ermöglicht werden.

Haushaltskonsolidierung ist wichtiges Ziel generationengerechter Verwaltungsführung. Gleichwohl muss am Standort Hilden weiter investiert werden. Hierzu können die geplanten Investitionen in einer Entscheidungsmatrix auf Wichtigkeit und Prioritäten in allen Bereichen bewertet und dann sukzessive durchgeführt werden.

Ziel ist es, Fehlinvestitionen mit einhergehender unstrukturierter Schuldenpolitik zu vermeiden

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