FDP und CDU setzen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag in der Ratssitzung am 08.07.2026 erfolgreich durch und setzen ein gemeinsames Zeichen für eine Lösung des Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer im Stadtgebiet – Rückkehr zur bewährten Nachtregelung von 22 bis 6 Uhr wird erneut geprüft.
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2026 den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag von FDP- und CDU-Fraktion zur Prüfung der Rücknahme des ganztägigen Tempolimits von 30 km/h auf den Haupterschließungsstraßen beschlossen. Der Antrag wurde mit 29 zu 26 Stimmen angenommen.
Mit dem Beschluss wird die ganztägige Tempo-30-Regelung auf den betroffenen Haupterschließungsstraßen einer erneuten Prüfung unterzogen. Gemäß Antrag soll wieder die bisherige Regelung des Lärmaktionsplans in der Stufe 2 gelten: Tempo 30 in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Tempo-30-Regelungen vor Schulen, Kindertageseinrichtungen, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie an weiteren Stellen, an denen sie aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, bleiben selbstverständlich unberührt. Grundlage ist der gemeinsame Antrag von FDP und CDU zur „Rücknahme des ganztägigen Tempolimits von 30 km/h auf den Haupterschließungsstraßen im Stadtgebiet“.
„Das ist ein guter Tag für eine vernünftige und ausgewogene Verkehrspolitik in Hilden“, erklärt Rudi Joseph, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Hilden. „Wir wollen Verkehrssicherheit dort, wo sie konkret notwendig ist – aber keine pauschale Schwächung der Hauptverkehrsachsen unserer Stadt. Hilden braucht leistungsfähige Straßen, einen zuverlässigen ÖPNV und gute Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger, Handwerk, Handel und Wirtschaft.“
Aus Sicht der FDP hatte sich die ganztägige Tempo-30-Regelung auf den Haupterschließungsstraßen in der Praxis als problematisch erwiesen und zu einer erheblichen Verärgerung bei den Hildener Bürgern und Unternehmen sowie Handwerksbetrieben geführt. Sie führte zu längeren Fahrzeiten, belastete den Wirtschafts- und Lieferverkehr und erschwerte auch dem öffentlichen Nahverkehr die Einhaltung von Fahrplänen. Hinzu kommen absehbare zusätzliche Verkehrsbelastungen durch umfangreiche Baustellen im Autobahnumfeld rund um Hilden.
„Gerade angesichts der kommenden Baustellen auf A3, A46 und A59 wäre es das falsche Signal gewesen, die Leistungsfähigkeit der innerstädtischen Haupterschließungsstraßen weiter einzuschränken“, so Ratsmitglied Uwe Gramminger. „Die nun beschlossene Rückkehr zur nächtlichen Tempo-30-Regelung verbindet Lärmschutz und Mobilität auf vernünftige Weise.“
Die FDP Hilden begrüßt, dass der Rat mit seiner Entscheidung die Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger sowie die Hinweise aus Wirtschaft und Verkehrsunternehmen ernst genommen hat. Ziel bleibe eine Verkehrspolitik, die Sicherheit, Lärmschutz, Wirtschaftlichkeit und Alltagstauglichkeit miteinander verbindet. Hierfür konnten nun erfolgreich die ersten Weichen gestellt werden.