Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BA, Bündnis90/Die Grünen und FDP zur Sitzung des Rates am 19. April 2023:

Rückführung der administrativen – nicht kaufmännischen – Dienstleistungsaufgaben des ausgegliederten Sportbüros in das Dezernat III der Stadt Hilden.

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Antrag
der Fraktionen Bürgeraktion, Bündis90/Die Grünen und FDP zur 17. Sitzung des Rates der Stadt Hilden
am 19. April 2023

Rückführung der administrativen – nicht kaufmännischen – Dienstleistungsaufgaben des ausgegliederten Sportbüros in das Dezernat III der Stadt Hilden.

Alle administrativen Dienstleistungsaufgaben rund um die Themenbereiche Bewegungs- und Gesundheitsförderung sowie Sport- und Vereinsangelegenheiten, die im Rahmen der Überleitung des Sportbüros in die Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH übertragen wurden, sind so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2023, wieder von der Stadtverwaltung im Dezernat III zu übernehmen.

Begründung:

Auf der Grundlage der Erfahrungen in der jüngeren Vergangenheit sind die antragstellenden Fraktionen dahingehend übereingekommen, eine Einordnung des Sports in die strategischen Geschäftsfelder

• „Bewegungs- und Gesundheitsförderung“ und
• „Sportinfrastruktur“ einschließlich der lokalen Sportstättenentwicklungsplanung und

der abrechnungstechnischen Abwicklung der für die Sportstätten anfallenden Nutzungsentgelte vorzunehmen und eine entsprechende Zuordnung zur Stadtverwaltung Hilden, Dezernat III und zur Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft (SHB) festzulegen.

Beide Geschäftsfelder verfolgen zwar die gleiche Stoßrichtung, in Hilden ein engmaschiges und qualitativ hochwertiges Versorgungsnetz für Spiel- und Bewegungsaktivitäten aller Menschen auf- und auszubauen, sie sind angesichts der Vielschichtigkeit des Sports von ihrer Aufgabenstellung her jedoch so unterschiedlich, dass sie in getrennter Verantwortung wahrgenommen werden sollten. Einerseits, um den unterschiedlichen Anforderungen der Sportnachfrage und der Sportorganisationen gerecht zu werden, andererseits, um den Gestaltungsauftrag kommunaler Politik und den Handlungsauftrag des städtischen Beteiligungswesens erfüllen zu können.

a) Bewegungs- und Gesundheitsförderung:

  • Eine erfolgreiche und zielgerichtete Weiterentwicklung der Sport- und Gesundheitsförderung ist nur dann möglich, wenn eine enge, reibungslose Zusammenarbeit mit der Jugendförderung, den Schulen, der Ganztagsbetreuung und Kitas, dem Senioren- und Behindertenbeirat und anderen zuständigen städtischen Ämtern stattfinden kann. Folgerichtig war geplant das Sportbüro an das Stellwerk anzugliedern.
  • Bei der Ausgliederung des Sportbüros wurde dem Ausschuss zugesagt, dass er auch weiterhin voll in die Arbeit des Sportbüros eingebunden bleibe. Leider ist dies nicht geschehen. Informationen an den Fachausschuss erfolgten bisher nur mündlich auf Nachfrage.
  • Nur auf Nachfrage hielt der Fachausschuss Kenntnis darüber, dass die meisten Projekte und Angebote des Sportbüros im Rahmen des Sport- und Bewegungsmodells in 2023 nicht realisiert werden können. So zum z.B.
    – die Schwimmförderung mit der vorangegangenen Evaluation
    – die Sportförderangebote für motorisch schwache Kinder
    – die Abnahme des Minisportabzeichens
    – der Open Sunday
    – die Sportlerinnen- und Sportlerehrung
    – die Pflege und der Ausbau von Netzwerken
  • Das Argument, dass bei einer Rückführung von Teilbereichen des Sportbüros bei der Stadt Hilden eine neue Stelle geschaffen werden müsse und dass dies zu zusätzlichen Kosten führe ist nicht stichhaltig. Wird die Sport- und Bewegungsförderung im gleichen Umfang wie zuvor bei der Stadt Hilden fortgeführt, muss diese „Dienstleistung“ seitens der Stadt bei der SHB nicht eingekauft werden. Somit könnte sich auch eine diesbezügliche Verrechnung der Personalkosten erübrigen.

b) Sport- und Vereinsangelegenheiten:

  • Des Weiteren liegen aktuell brach
    • die Betreuung der Vereine,
    • die Sporthallenbelegungsplanung (trotz angekündigtem Belegungstool),
    • sowie die Zuschussverwaltung für die Vereine.
  • Besonders besorgniserregend ist auch die Tatsache, dass die beiden Fachkräfte des Sportbüros ihre vertragliche Option auf Rückversetzung in die Stadtverwaltung gezogen haben.

Das Sportbüro mit seinen vermeintlichen Dienstleistungsangeboten existiert – Status April 2023 – somit nur noch auf dem Papier. Eine Nachfolge der ausscheidenden Fachkräfte ist per heute, zur Einreichung dieses Antrages, noch nicht in Sicht.

In der aktuellen Situation besteht die SHB nur aus einer Person – dem Geschäftsführer. Es ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, dass der Unterbau komplett fehlt.

Die Antragsteller möchten durch diesen Antrag sicherstellen, dass die administrativen Dienstleistungsangebote des Sportbüros wieder in den bewährten und guten Strukturen des Dezernates III verlaufen. Ein weiter so – wie es sich aktuell darstellt – ist aus Sicht der beteiligten Fraktionen nicht mehr zu verantworten.

gez.:

Ludger Reffgen, Marianne Münnich & Klaus Dieter Bartel, Rudolf Joseph

Bürgeraktion Bündnis90/DieGrünen FDP

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